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Epilepsie - Hintergrund / Einleitung


Als Epilepsie wird eine Erkrankung bezeichnet, die mit dem Auftreten von mehreren (mindestens 2) Anfällen einhergeht. Dabei kann das Bewusstsein erhalten oder getrübt sein.
Früher wurde diese Erkrankung als „Fallsucht“ bezeichnet, im Mittelalter glaubte man, die Betroffenen seien vom Teufel besessen.

Einen einmalig aufgetretenen Anfall bezeichnet man als Gelegenheitsanfall, wenn Anfallsauslöser in der Vorgeschichte zu finden sind. Im Kindesalter sind als bekanntes Beispiel die Fieberkrämpfe zu nennen. Damit liegt noch keine Epilepsie vor.
Mögliche Auslöser für einen Anfall sind beispielsweise:

  • Schlafmangel
  • Alkohol und Alkoholentzug
  • Lichtreize (insbesondere das Flickerlicht, z.B. in Diskotheken)
  • Fieber
  • Sauerstoffmangel

4-5% aller Menschen erleiden im Laufe ihres Lebens einen Gelegenheitsanfall. Nur 0,5% aller Menschen erkranken an einer Epilepsie. Familiäre Häufungen werden für manche Epilepsiearten beschrieben. Eine genaue Vererbungsfolge ist jedoch nicht bekannt.

Eine Epilepsie kann sich in jedem Alter manifestieren. So gibt es bei Neugeborenen bereits Neugeborenenkrämpfe. Es sind spezielle Epilepsieformen des Kindes- und Jugendalters bekannt; manche können sich in der Pubertät verlieren. Als bekannteste Formen sind die primär generalisierten Formen zu nennen. Darunter versteht man Anfälle, bei denen sofort das gesamte Gehirn erfasst wird und nicht, wie bei anderen Formen, nur Teile des Gehirns. Im Erwachsenenalter ist es häufig die sog. symptomatische Epilepsie. Man meint damit Anfälle, die aufgrund einer Hirnschädigung, so z.B. durch Hirninfarkt, Tumoren, Hirnverletzungen entstehen können.  

Wie entsteht ein epileptischer Anfall?

Generell kann jedes Gehirn Krampfanfälle produzieren. Im Gehirn spielen sich ständig Vorgänge mit Erregung und Hemmung von Nervenzellbahnen ab. Damit steuert das Gehirn vielfältige Körperfunktionen, wie Bewegungen, Atmung, nimmt Gefühle wahr und vieles mehr. Bei der Epilepsie wird die entstehende Erregung im Gehirn nicht oder nur unvollständig gehemmt und breitet sich damit auf andere Nervenfasern aus. Man vermutet ursächlich Störungen im Zellstoffwechsel, wodurch krankhafte Erregungszustände produziert werden.

Anfallsarten

Da die Erregungszustände in verschiedenen Hirnbereichen entstehen und sich unterschiedlich ausbreiten können, sind auch die Erscheinungsformen vielfältig.

Anfälle mit Bewegungs- und Gefühlsstörungen
Betrifft die Erregung die Hirnrinde oder unmittelbar unter der Hirnrinde liegende Strukturen, kommt es zu motorischen (Bewegungs-) und/oder sensiblen (Gefühls-) Störungen. Bewegungsstörungen können z.B. ein Verkrampfen, Zucken oder ein plötzlicher Kraftverlust von Armen und Beinen sein. Gefühlsstörungen äußern sich beispielsweise in Kribbeln, Ameisenlaufen oder Taubheitsgefühl.

Sich an der Hirnbasis abspielende Erregungszustände können zu unangenehmen oder angenehmen Zuständen, zu Angst, Unruhe oder körperlicher Erregung führen.

Anfälle mit Bewusstseinsstörungen                
Das Bewusstsein kann ebenfalls verändert sein. Unter Bewusstseinsveränderung versteht man eine Aufmerksamkeitsstörung im Anfall sowie eine eingeschränkte Kontakt- oder Rapportfähigkeit während des Anfalls. Das Erinnerungsvermögen fehlt für den Anfall; man spricht von Amnesie.

Man unterscheidet diesbezüglich einfache (d.h. Anfälle ohne Bewusstseinstrübung) von komplexen Anfällen (mit Bewusstseinstrübung bis zur Bewusstlosigkeit).  

Fokaler Anfall
Die Erregung bleibt umschrieben, d.h. auf ein Hirngebiet (Fokus - der Herd) beschränkt.

Generalisierter Anfall
Die Erregung kann gleichzeitig in beiden Hirnhälften beginnen oder sich von einem Herd ausgehend auf das ganze Gehirn ausbreiten. So kann ein fokaler Anfall in einen generalisierten Anfall übergehen. 

Anfälle mit tageszeitlicher Bindung
Es gibt einige Anfallsarten, die an bestimmte Tageszeiten, so z.B. an den Schlaf oder das Aufwachen, gebunden sind. Eine solche Zuordnung kann wichtige Hinweise auf die Anfallsart und deren Behandlung liefern.

Sonderformen epileptischer Anfälle

Absencen
(Absence – die Abwesenheit)
Absencen gehen mit Bewusstseinstrübungen einher. Sie zählen zu den generalisierten Anfällen. Der Betroffene hält in seiner Bewegung inne, „stiert“ vor sich hin und kann keine Aufforderungen ausführen. Teilweise treten sog. Automatismen, also Schmatzen, Kauen, Mümmeln oder ähnliche Störungen der mimischen Muskulatur auf. Meist dauert dieser Zustand nur Sekunden und wird vom Betroffenen nicht bemerkt. Im EEG (Hirnstrombild) zeigt sich ein typisches Muster.

Status epilepticus
(Status - der Zustand)
Hierunter versteht man eine ununterbrochene Folge von Anfällen, zwischen denen der Betroffene das Bewusstsein nicht wiedererlangt oder einen Anfallszustand, der länger als 5 Minuten dauert. Es kann sich dabei sowohl um fokale oder generalisierte Anfälle handeln. Der Status epilepticus ist als lebensbedrohlich anzusehen. Die Sterblichkeit wird mit 25% angegeben. Je länger der Status anhält, umso höher ist das Risiko, daran zu versterben. Der Betroffene muss umgehend antiepileptisch und intensivmedizinisch behandelt werden, um diesen Anfallszustand zu unterbrechen. Ggf. muss eine Beatmung erfolgen. Nach ca. 30 min Anfallsdauer tritt eine Hirnsubstanzschädigung ein.

Als Ursache werden am häufigsten Sauerstoffmangel im Blut, Durchblutungsstörungen des Gehirns, Hirnblutungen oder eine bekannte Anfallskrankheit verantwortlich gemacht.

Epileptischer Dämmerzustand
Unter dieser Bezeichnung wird ein Anfallszustand verstanden, bei dem der Betroffene scheinbar wach und orientiert erscheint, zum Teil auch geordnete Handlungen ausführt. Den Angehörigen fällt auf, dass er anders als sonst ist. Das Erinnerungsvermögen ist für diesen Zeitraum erloschen. Dieser Zustand kann nur mit dem EEG (Hirnstrombild) erkannt werden. Er entspricht einem Status epilepticus. Die entsprechende Behandlung erfolgt mit anfallshemmenden Mitteln.

Soziale Aspekte

Arbeitsplatz
Epilepsiekranke sollten nicht als Kraftfahrzeugführer (LKW, Bus, siehe unten) oder im 3-Schicht-Dienst beschäftigt werden. Auch Arbeiten an Maschinen mit offenen rotierenden Teilen oder allgemein an Maschinen, an denen man sich verletzen kann, sollten nicht ausgeführt werden  Dazu zählen auch Arbeiten auf Leitern, Gerüsten oder auf anderen hohen Gegenständen (Absturzgefahr). 

Berentung und Schwerbehinderung
Bei schweren Anfällen mit einer hohen Anfallsfrequenz kann die Berentung oder Anerkennung einer Schwerbehinderung erfolgen. Es handelt sicher immer um eine Einzelfallentscheidung. Eine Möglichkeit zur Integration sind z.B. Behindertenwerkstätten.

Fahrerlaubnis
Die Fahrerlaubnis ist von hohem sozialem Wert. Es gibt (nicht nur für Epilepsiekranke, auch für andere Erkrankungen, was immer wieder vergessen wird) klare Richtlinien für Fahrverbote. Diese sind in den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung 2000 (6. Auflage) enthalten. So gilt z.B. für Führerscheinklassen A und B:

  • für den einmaligen Anfall (auch Gelegenheitsanfall) ein Fahrverbot für 3-6 Monate,
  • für Epilepsiekranke mit Anfällen ein generelles Fahrverbot, ausgenommen schlafgebundene Anfälle nach 3 Jahren Anfallsfreiheit,
  • für Epilepsiekranke mit Behandlung ohne Anfälle ein Fahrverbot für 1 Jahr,
  • nach Absetzen der Medikamente ein Fahrverbot für 3 Monate.

Epilepsiekrankheit in unserer Gesellschaft
Leider haftet auch in unserer Gesellschaft der Epilepsie immer noch ein Makel an, der durch eine unzureichende Aufklärung der Bevölkerung bedingt ist. Mancher, der zu einem Krampfenden hinzukommt, wird vermutlich durch seine eigene Hilflosigkeit unsicher.

Was kann ich tun ?

  • Den Betroffenen so lagern, dass er sich im Anfall nicht verletzen kann; z.B. Schützen des Kopfes durch Kleidungsstücke.
  • Ihn auf die Seite drehen, um die Atemwege freizuhalten.
  • Den Arzt rufen.
  • Man kann den Anfallszustand nicht unterbrechen; entweder der Anfall hört von selbst auf oder er wird durch den eintreffenden Arzt behandelt. Jegliche darauf gerichtete Maßnahmen sind unwirksam, zuweilen sogar schädlich.
letzte Aktualisierung: 29.01.2010
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